20. 05. 2010:

Geldanlagen sind in Deutschland im Regelfall durch mehrere Einlagensicherungssysteme geschützt. Allgemeinverbindlich ist die gesetzliche Einlagensicherung. Darüber hinaus sind nahezu alle Geldinstitute einem Verband angeschlossen, der eine noch weiterreichende Sicherung der Einlagen garantiert.

Gesichert sind bei den Banken selbst angelegte Beträge, also z.B. Einlagen auf Festgeldkonten, Tagesgeldkonten, Sparbüchern und auch Guthaben auf Girokonten. Keine Einlagensicherung besteht für solche Wertpapiere, die von der Bank lediglich im Kundenauftrag aufbewahrt werden. Dazu gehören beispielsweise Aktien und Zertifikate.

Die gesetzliche Einlagensicherung

Am 01.07.2009 ist der gesetzliche Schutz für Einlagen deutlich erweitert worden. Während bis zu diesem Zeitpunkt lediglich Einlagen bis zu einer Maximalhöhe von 20.000 Euro zu 90 Prozent abgesichert waren, besteht seit diesem Datum ein einhundertprozentiger Schutz für Einlagen bis maximal 50.000 Euro. Diese Mindestsicherung gilt für alle Geldinstitute in Deutschland. Anleger genießen somit eine Mindestsicherung für ihr Erspartes, sofern dieses beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto oder als Festgeld angelegt ist. Eine Ausnahmeregelung existiert für deutsche Niederlassungen von Banken aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese können das Einlagensicherungssystem ihres Heimatlandes anwenden.

Einlagensicherungsfonds

Die Kreditinstitute sind unterschiedlichen Verbänden angeschlossen, die jeweils eigene Sicherungsfonds unterhalten. Neben dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken existieren eigene Sicherungssysteme des Sparkassen- und Giroverbandes sowie der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Auch die öffentlichen Banken unterhalten einen Einlagensicherungsfonds.

Zwar bestehen auch bei Einlagensicherungsfonds Obergrenzen für die Höhe der geschützten Einlagen, allerdings sind diese so hoch, dass in der Praxis von einer vollständigen Absicherung privater Anleger ausgegangen werden kann. Beispielsweise sichert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Einlagen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab.
Einlagensicherungsfonds sind in Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit begrenzt, weswegen sie keine absolute Sicherheit bieten können und demgemäß auch kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesen Fonds besteht, sofern deren finanzielle Mittel nicht zur Befriedigung aller Ansprüche ausreichen. Dies ist allerdings ein eher theoretischer Fall, der nur einträte, wenn mehrere Mitgliedsinstitute eines Verbands gleichzeitig erhebliche Mittel benötigten.

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