Oft wird für den Ausdruck Gebäudeversicherung auch den Begriff Wohngebäudeversicherung verwendet. Jedoch ist dies nicht in dem Sinne korrekt, denn eine Wohngebäudeversicherung ist nur ein Teil der Gebäudeversicherung. Innerhalb der Gebäudeversicherung werden auch Immobilien versichert, die nicht nur Wohnzwecken dienen. Dazu zählen demzufolge auch Gewerbeobjekte und Industriegebäude. Auch wenn eine Gebäudeversicherung in dem Sinne keine Pflichtversicherung ist, so wie man es von der KFZ Haftpflichtversicherung her kennt, so ist jedoch jeder Eigentümer eines Hauses gut beraten, eine solche Versicherung für seine Immobilie abzuschließen. Schließlich können Schäden durch Naturgewalten und Havarien höhere Dimension annehmen, dass eine Finanzierung aus eigenen finanziellen Mitteln nicht möglich ist. So können durch Blitzschlag, Sturm und Hagel ebenso große Schäden entstehen, wie durch Ausbruch von Feuer und unkontrolliertem Leitungswasser.
Innerhalb der Gebäudeversicherung sind nicht nur die Hauptgebäude versichert, auch, sofern vorhanden, Nebengebäude. Dazu zählen Garagen oder Anbauten, aber auch Stallungen. Wie erwähnt, werden über die Gebäudeversicherung Schäden abgedeckt, die normal nicht selbst finanzierbar wären. Insofern der Versicherungsnehmer alle nötigen Angaben wahrheitsgemäß für die Versicherung erstellt hat, ist die auch eine recht vorteilhafte Versicherung.Sollte man jedoch der Versicherung falsche Angaben übermittelt haben, oder bestimmte wichtige Sachstände zum Versicherungsschutz nicht der Versicherung melden, ist es möglich, dass ein Versicherungsschutz im ungünstigsten Fall abgelehnt wird. Nachteilig erscheint eine Gebäudeversicherung lediglich in solchen Fällen, wenn für die jeweilige Immobilie Gefahren existent sind, die nicht über die Versicherung abdeckt werden. Dazu gehören unter anderen Schäden von Sturmfluten und Grundwasser verursacht. Auch andere Ausschlussgründe liegen je nach Versicherung und Örtlichkeit vor. Diese sind den jeweiligen Bedingungen vor Vertragsabschluss zu entnehmen.

Versicherung | No Comments